Was BRAO und UWG beim Kanzlei-Marketing in der KI-Welt erlauben – und wo die Grenzen liegen.
Nein, Sie dürfen nicht schreiben "ChatGPT empfiehlt unsere Kanzlei" – das wäre irreführend und verstößt gegen §43b BRAO. Aber Sie dürfen gezielt dafür sorgen, dass KI-Assistenten Ihre Kanzlei bei passenden Anfragen tatsächlich nennen. Der Unterschied liegt im Vorgehen.
RechtAnwaltswerbung ist erlaubt, solange sie sachlich ist und nicht gezielt um Mandate wirbt. §43b BRAO erlaubt Kanzleien, ihre Leistungen, Schwerpunkte und Persönlichkeit zu zeigen – verbietet aber irreführende Angaben und aufdringliche Mandantenansprache. Die Grenze liegt im Detail.
RechtViele Anwälte unterschreiben einen Anwaltsverzeichnis-Vertrag, ohne die Laufzeit oder Kündigungsfrist zu prüfen – und zahlen dadurch jahrelang für Einträge, die sie längst nicht mehr brauchen. Wer die typischen Klauseln kennt, kann rechtzeitig handeln und vermeidet unnötige Kosten.
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