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Wissen · Recht · 4 Min. Lesezeit

§43b BRAO & KI-Werbung: Was Anwälte dürfen

Kurz gesagt: Nein, Sie dürfen nicht schreiben "ChatGPT empfiehlt unsere Kanzlei" – das wäre irreführend und verstößt gegen §43b BRAO. Aber Sie dürfen gezielt dafür sorgen, dass KI-Assistenten Ihre Kanzlei bei passenden Anfragen tatsächlich nennen. Der Unterschied liegt im Vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
  • "ChatGPT empfiehlt uns" als Werbeaussage ist berufsrechtlich unzulässig – KI-Systeme geben keine stabilen, nachprüfbaren Empfehlungen ab.
  • §43b BRAO erlaubt sachliche Werbung; KI-Sichtbarkeit ist erlaubt und erstrebenswert, solange sie nicht als Gütesiegel vermarktet wird.
  • Kanzleien können durch klare, strukturierte Online-Inhalte aktiv beeinflussen, ob KI-Assistenten sie in Antworten erwähnen.

BRAO, KI und Werbung: Was ist überhaupt erlaubt?

Wer heute seine Kanzlei vermarktet, begegnet einem neuen Phänomen: Mandanten fragen nicht mehr nur Google – sie fragen ChatGPT, Perplexity oder den KI-Assistenten in ihrer Suchmaschine. Für viele Anwältinnen und Anwälte stellt sich deshalb die Frage, ob man das als Werbebotschaft nutzen darf. Die kurze Antwort zur BRAO KI Werbung-Frage lautet: KI-Sichtbarkeit aufbauen – ja. "ChatGPT empfiehlt uns" auf die Website schreiben – nein.

§43b BRAO erlaubt Anwältinnen und Anwälten sachliche, berufsbezogene Werbung. Das Gesetz verbietet ausdrücklich Werbung, die unwahre Angaben enthält oder irreführend wirkt. Und genau dort liegt das Problem mit KI-Empfehlungen.

Warum "ChatGPT empfiehlt uns" berufsrechtlich problematisch ist

Eine solche Aussage ist aus zwei Gründen riskant: Sie ist irreführend, und sie ist nicht nachprüfbar. KI-Systeme wie ChatGPT "empfehlen" im juristischen Sinne nichts – sie generieren Texte auf Basis von Trainingsdaten. Was das System heute ausgibt, kann morgen anders lauten. Es gibt keine Zertifizierung, keine Jury, keine prüfbare Entscheidung dahinter.

Wer dennoch mit einer solchen Aussage wirbt, riskiert:

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat klargemacht, dass das Sachlichkeitsgebot keine Floskel ist: Werbung muss dem entsprechen, was tatsächlich und nachprüfbar der Fall ist.

Was darf ich dann sagen? – Erlaubte Formulierungen im Vergleich

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen einer irreführenden Behauptung und einer sachlichen Beschreibung Ihrer digitalen Sichtbarkeit. Die folgende Tabelle zeigt, wo die Grenze verläuft:

Formulierung Zulässig? Warum
"ChatGPT empfiehlt unsere Kanzlei" Nein Irreführend – KI gibt keine stabilen, nachprüfbaren Empfehlungen
"KI-Assistenten nennen uns bei Fragen zum Arbeitsrecht" Graubereich Nur zulässig, wenn aktuell und konkret belegbar – praktisch kaum möglich
"Wir optimieren unsere Inhalte, damit KI-Systeme unsere Expertise erkennen" Ja Sachliche Beschreibung einer Maßnahme, keine Erfolgszusage
"Unsere Kanzlei ist auf moderne Suchwege ausgerichtet – auch für KI-gestützte Anfragen" Ja Wahrheitsgemäß, sachlich, kein Versprechen eines Ergebnisses

Kann ich aktiv beeinflussen, ob KI meine Kanzlei nennt?

Ja – und das ist der eigentlich interessante Teil. KI-Assistenten greifen bei ihren Antworten auf Inhalte zurück, die im Internet verfügbar und klar verständlich sind. Wenn Ihre Kanzleiwebsite gut strukturierte, fachlich korrekte Texte zu Ihren Rechtsgebieten enthält, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass ein KI-System Ihre Kanzlei in einer passenden Antwort erwähnt. Das ist kein Versprechen – aber eine nachvollziehbare Logik, die sich mit klassischer Suchmaschinenoptimierung deckt.

Wie das konkret funktioniert, erklären wir ausführlich im Leitfaden: GEO für Anwälte. Hier die wichtigsten Stellschrauben im Überblick:

1. Klare Texte zu Ihren Rechtsgebieten

Schreiben Sie auf Ihrer Website präzise, wer Sie sind, was Sie machen und für wen. Eine Seite, die eindeutig erklärt "Wir beraten mittelständische Unternehmen im Arbeitsrecht in Hamburg", gibt einem KI-System eine klare, zitierfähige Aussage – eine Seite voller allgemeiner Floskeln nicht.

2. Fragen beantworten, die Mandanten wirklich stellen

KI-Assistenten werden mit Fragen gefüttert. Wenn Ihre Website die Antwort auf "Was kostet ein Anwalt bei einer Abmahnung?" oder "Wie läuft ein Arbeitsgerichtsverfahren ab?" klar und sachlich enthält, kann ein KI-System diese Antwort – mit Quellenangabe – verwenden. Das ist legale, wirksame Sichtbarkeit.

3. Konsistente Angaben überall

Ihr Kanzleiname, Ihre Adresse und Telefonnummer sollten auf Ihrer Website, in Branchenverzeichnissen und auf Plattformen wie Google Business identisch sein. KI-Systeme gleichen solche Angaben ab – Widersprüche senken Ihre Glaubwürdigkeit im digitalen Raum.

4. Nachweise statt Behauptungen

Veröffentlichen Sie Fachartikel, kommentieren Sie aktuelle Urteile, erklären Sie Gesetzesänderungen verständlich. Solche Inhalte werden von KI-Systemen bevorzugt aufgegriffen, weil sie belegbares Wissen transportieren – nicht Eigenlob.

Ein Praxisbeispiel: Wie das konkret aussieht

Stellen Sie sich vor, eine Mandantin fragt ChatGPT: "Welche Kanzlei hilft mir bei einer Kündigungsschutzklage in München?" Das KI-System wird Kanzleien nennen, über die es aussagekräftige, konsistente Informationen gefunden hat. Wenn Ihre Website einen klar geschriebenen Artikel enthält, der erklärt, wie eine Kündigungsschutzklage abläuft, welche Fristen gelten und was Ihre Kanzlei dabei leistet – dann haben Sie eine realistische Chance, genannt zu werden.

Was Sie hingegen nicht kontrollieren können: ob Sie heute, morgen oder nächsten Monat erwähnt werden. Und genau deshalb dürfen Sie es nicht als garantiertes Merkmal bewerben. Der Suchanalyse-Anbieter SISTRIX beobachtet, dass KI-generierte Antworten in Suchmaschinen zunehmend Inhalte von Seiten mit klarer fachlicher Struktur bevorzugen – ein Hinweis, dass Qualität und Verständlichkeit der Texte entscheidend sind.

Was Sie jetzt konkret tun können

Bevor Sie irgendetwas auf Ihrer Website ändern: Prüfen Sie zunächst, wie Ihre Kanzlei heute in KI-Antworten erscheint. Geben Sie Ihre wichtigsten Rechtsgebiete und Ihren Standort in ChatGPT oder Perplexity ein – so wie ein Mandant fragen würde. Werden Sie genannt? Wenn nicht, liegt das meist an fehlenden oder unklaren Inhalten, nicht an technischen Geheimnissen.

Für eine systematische Analyse empfehlen wir den kostenlosen KI-Sichtbarkeits-Check – damit sehen Sie in wenigen Minuten, wo Ihre Kanzlei im KI-Zeitalter steht und wo die größten Lücken sind.

"Sachliche Werbung bedeutet nicht langweilige Werbung. Sie bedeutet: Was Sie versprechen, können Sie halten."

Der Kern des berufsrechtlichen Rahmens nach §43b BRAO ist kein Hindernis für modernes Kanzleimarketing – er ist eine Einladung, auf Substanz statt auf Lärm zu setzen. Und genau das honorieren KI-Systeme.

Häufige Fragen

Darf ich auf meiner Kanzleiwebsite schreiben, dass ChatGPT mich empfiehlt?

Nein. Diese Aussage ist nach §43b BRAO problematisch, weil KI-Systeme keine stabilen, nachprüfbaren Empfehlungen aussprechen. Die Aussage wäre irreführend und kann Abmahnungen oder berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie kann ich als Anwalt dafür sorgen, dass KI-Assistenten meine Kanzlei nennen?

Durch klare, fachlich strukturierte Inhalte auf Ihrer Website, die echte Mandantenfragen beantworten. KI-Systeme greifen bevorzugt auf verständliche, konsistente und belegbare Inhalte zurück – kein technisches Sonderwissen nötig.

Ist KI-Sichtbarkeit für Anwälte überhaupt berufsrechtlich erlaubt?

Ja. Es ist zulässig und sinnvoll, Ihre Kanzleiinhalte so zu gestalten, dass KI-Assistenten sie aufgreifen. Unzulässig ist nur, ein solches Ergebnis als garantiertes Gütesiegel oder feste Empfehlung in der Werbung zu behaupten.

Danijela Jakimovska
Redaktionsleitung · Kanzleizitiert

Verantwortet die Inhalte von Kanzleizitiert und analysiert laufend, wie ChatGPT, Perplexity, Google Gemini und Claude Anwaltskanzleien empfehlen – und übersetzen das in berufsrechtskonforme, umsetzbare Schritte. Mehr über die Redaktion →

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