Kanzleizitiert
Wissen · Leitfaden · 5 Min. Lesezeit

Bewertungen für die Kanzlei ehrlich aufbauen

Kurz gesagt: Bewertungen für die Kanzlei sind heute ein zentraler Vertrauensfaktor – sowohl für Mandanten als auch für Google und KI-Assistenten. Wer systematisch echte Rezensionen sammelt und dabei Berufsrecht sowie Wettbewerbsrecht beachtet, gewinnt sichtbar Mandanten, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Gekaufte oder gefälschte Bewertungen verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und können teure Abmahnungen auslösen – echte Rezensionen sind die einzige sichere Grundlage.
  • Mandanten dürfen aktiv um eine Bewertung gebeten werden, solange kein Druck ausgeübt und kein Vorteil versprochen wird.
  • Plattformen wie Google, Anwalt.de und Avocado sind für Kanzleien besonders relevant; negative Bewertungen professionell zu beantworten ist genauso wichtig wie das Sammeln positiver.

Warum Bewertungen für die Kanzlei heute unverzichtbar sind

Bewertungen für die Kanzlei entscheiden mit darüber, welche Kanzlei ein potenzieller Mandant kontaktiert – und welche er übergeht. Wer auf Google nach einem Anwalt sucht, sieht zuerst die Sternebewertungen. Auch KI-Assistenten wie ChatGPT oder der KI-Bereich in der Google-Suche greifen auf öffentlich zugängliche Informationen zurück, um Empfehlungen auszusprechen. Eine Kanzlei ohne Bewertungen wirkt schlicht unsichtbar – egal wie gut sie tatsächlich ist.

Das Soldan-Institut, das regelmäßig Studien zur wirtschaftlichen Lage von Anwaltskanzleien veröffentlicht, bestätigt, dass die Online-Reputation für die Mandantengewinnung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das deckt sich mit dem, was Kanzleiinhaber im Alltag erleben: Mandanten googeln, lesen Bewertungen – und entscheiden dann.

Gleichzeitig lauern Fallen. Wer Bewertungen kauft, erfindet oder durch unlautere Anreize erkauft, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und einen nachhaltigen Reputationsschaden. Dieser Artikel zeigt, wie es richtig geht.

Was ist eigentlich verboten – und warum?

Gefälschte, gekaufte oder durch Gegenleistung erkaufte Bewertungen sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Konkret bedeutet das: Wer Bewertungen erfindet, von Freunden ohne echten Mandatsbezug einfordert oder Mandanten mit Preisnachlass oder Geschenken zu einer positiven Rezension bewegt, handelt wettbewerbswidrig. Abmahnfähig – das heißt: ein Mitbewerber oder ein Verband kann Sie auf Unterlassung verklagen und Kosten erstatten verlangen.

Für Anwältinnen und Anwälte kommt eine weitere Ebene hinzu: das anwaltliche Berufsrecht. § 43b BRAO erlaubt sachliche Werbung, verbietet aber irreführende oder aufdringliche Formen. Eine inszenierte Fünf-Sterne-Kampagne, die ein verzerrtes Bild der Kanzlei zeichnet, kann auch berufsrechtlich relevant werden.

Die häufigsten Risiken auf einen Blick

Was ist erlaubt? So bauen Sie Bewertungen legal auf

Mandanten aktiv um eine ehrliche Bewertung zu bitten ist vollkommen zulässig – vorausgesetzt, es gibt keinen Druck und keinen Vorteil. Das ist der entscheidende Satz für Ihre Praxis: Sie dürfen fragen, Sie dürfen erinnern, Sie dürfen den Weg erklären. Was Sie nicht dürfen: die Antwort kaufen oder erzwingen.

In der Praxis funktioniert das so: Zum Abschluss eines Mandats – etwa wenn Sie die Abschlussrechnung versenden oder das letzte Gespräch führen – sprechen Sie das Thema kurz an. Viele Mandanten würden gerne helfen, wissen aber nicht wie. Ein kurzer Hinweis genügt.

Ein einfaches Vorgehen in vier Phasen

  1. Den richtigen Moment wählen: Bitten Sie erst am Ende des Mandats, wenn die Zufriedenheit am höchsten ist – nicht mittendrin oder beim ersten Kontakt.
  2. Den Weg zeigen: Schicken Sie einen direkten Link zur Google-Bewertungsseite Ihrer Kanzlei. Die meisten Mandanten scheitern nicht am Willen, sondern an der Technik.
  3. Klar formulieren, was hilfreich ist: Nicht "Bitte geben Sie uns fünf Sterne", sondern: "Wenn Sie ein, zwei Sätze darüber schreiben könnten, wie wir Ihnen geholfen haben, würde uns das sehr helfen."
  4. Einmal nachfragen – nicht mehr: Eine freundliche Erinnerung nach etwa einer Woche ist legitim. Mehrfaches Nachhaken wirkt aufdringlich und kann den gegenteiligen Effekt haben.

Welche Plattformen sind für Kanzleien wirklich relevant?

Nicht jede Bewertungsplattform zahlt gleich auf Ihre Sichtbarkeit ein. Für Kanzleien gibt es eine überschaubare Auswahl, die tatsächlich Wirkung hat – sowohl bei Google als auch bei den Plattformen, die KI-Assistenten für ihre Antworten heranziehen.

Plattform Reichweite Besonderheit für Kanzleien
Google Business Profil Sehr hoch – direkt in der Suche sichtbar Pflichtbasis; wird von KI-Assistenten und Google direkt ausgewertet
Anwalt.de Hoch – spezialisiertes Rechtsportal Mandanten suchen gezielt nach Anwälten; Profil stärkt Fachkompetenz
Avocado Rechtsanwaltssuche Mittel – wachsendes Portal Strukturierte Profilpflege möglich; gut für lokale Sichtbarkeit
Yelp Mittel – branchenübergreifend Weniger juristisch fokussiert, aber breite Nutzergruppe
Trustpilot Mittel – international Eher für mandatsreiche Volumen-Kanzleien relevant

Empfehlung: Konzentrieren Sie sich auf maximal zwei bis drei Plattformen und pflegen diese konsequent. Ein vollständiges, aktuelles Google-Business-Profil mit echten Bewertungen ist wichtiger als ein halbherziges Profil auf sechs Plattformen gleichzeitig. Mehr dazu, wie KI-Assistenten solche Profile bei der Empfehlung von Kanzleien berücksichtigen, lesen Sie in unserem Leitfaden: GEO für Anwälte.

Negative Bewertungen: Ignorieren ist keine Option

Eine negative Bewertung professionell zu beantworten ist oft wertvoller als zehn unkommentierte Fünf-Sterne-Rezensionen. Wer antwortet, zeigt potenziellen Mandanten: Diese Kanzlei hört zu und nimmt Kritik ernst. Das schafft Vertrauen – selbst wenn der ursprüngliche Kommentar ungerechtfertigt war.

Wie antworte ich auf eine schlechte Bewertung?

Wichtig: Geben Sie keine mandatsbezogenen Informationen preis. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch in der Öffentlichkeit. Eine gute Antwort sieht so aus:

"Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf – wir möchten verstehen, was passiert ist und wie wir helfen können."

Kurz, sachlich, deeskalierend. Kein Rechtfertigen, kein Angreifen. Und falls eine Bewertung nachweislich falsch oder beleidigend ist: Plattformen wie Google bieten Meldeverfahren an. Einen Anspruch auf Löschung haben Sie, wenn die Bewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält oder beleidigend ist – nicht aber, wenn sie eine subjektive, negative Meinung ausdrückt.

Wie Bewertungen Ihre Sichtbarkeit bei Google und KI-Assistenten stärken

Wenn ein Mandant heute "Anwalt für Mietrecht in Hamburg" in die Google-Suche eingibt oder dasselbe einen KI-Assistenten fragt, fließen Bewertungen in die Antwort ein. Google bewertet dabei nicht nur die Anzahl der Sterne, sondern auch die Aktualität der Bewertungen, die Häufigkeit neuer Rezensionen und – zunehmend – ob die Kanzlei auf Bewertungen antwortet.

SISTRIX, ein auf Suchmaschinenoptimierung spezialisiertes Analyseunternehmen, beobachtet, dass Google in seinen KI-gestützten Suchergebnissen vermehrt Informationen aus verifizierten Unternehmensprofilen heranzieht. Ein gepflegtes Profil mit echten, aktuellen Bewertungen ist damit nicht nur für den Eindruck bei Mandanten relevant – es ist ein messbarer Faktor dafür, ob Ihre Kanzlei überhaupt genannt wird.

Wenn Sie wissen möchten, wie gut Ihre Kanzlei aktuell von KI-Assistenten und Google wahrgenommen wird, empfiehlt sich ein strukturierter Blick von außen: Nutzen Sie dafür den kostenlosen KI-Sichtbarkeits-Check – er zeigt konkret, wo Ihre Kanzlei steht und wo Potenzial liegt.

Mythos vs. Fakt: Was viele Kanzleien falsch glauben

Häufige Fragen

Darf ich Mandanten um eine Google-Bewertung bitten?

Ja, das ist erlaubt. Sie dürfen Mandanten am Ende eines Mandats aktiv um eine ehrliche Bewertung bitten und ihnen den direkten Link schicken. Verboten ist es, eine Gegenleistung anzubieten oder Druck auszuüben. Eine freundliche

Danijela Jakimovska
Redaktionsleitung · Kanzleizitiert

Verantwortet die Inhalte von Kanzleizitiert und analysiert laufend, wie ChatGPT, Perplexity, Google Gemini und Claude Anwaltskanzleien empfehlen – und übersetzen das in berufsrechtskonforme, umsetzbare Schritte. Mehr über die Redaktion →

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